Die Militärischen Listen

Einführung

Im Zusammenhang der vermeintlich real existiert habenden Person Ernst Friedrich Mehnert wird eine große Betonung auf seine militärische Zugehörigkeit, seine militärische Laufbahn und seine Erlebnisse im Krieg und danach in der Schwarzen Reichswehr gelegt. Letztlich ja die Verbindung zu dem Mordfall Hinterkaifeck, der durch die Lebenserinnerungen angeblich aufgeklärt werden soll.

Schaut man sich die verfügbaren Informationen an (siehe u.a. Kladdenauszug unten rechts), so erfährt man folgende vermeintliche Details über seine (militärische) Ausbildung und seine Einsätze während/nach dem 1. Weltkrieg:

  • geboren: Ende 1892 in Ottwitz, Kreis Breslau
  • 1911/12: als ,,einjährig Freiwilliger“ zum Heer
  • 1912 (?): Fahnenjunker im 3. Schlesischen Dragonerregiment Nr. 15, 4. Eskadron
  • 1912: Beförderung zum Leutnant
  • 1915, Januar: Artillerieschule Berlin, Ausbildung zum Artillerieoffizier und Sprengmeister
  • ohne Datumsangabe: Verwundung in der „Schlacht an der Somme“
  • Lazarettaufenthalt in Colmar: 4 Finger der Hand abgerissen, wegen Wundbrand wurde die Hand abgenommen
  • ab 1917: Leitung Munitionsdepot im Elsass
  • ab 1918: Vernichtung von Artillerie-Munition in Bayern, Schleißheim

 

Bereits vor einer militärischen Beschäftigung wurden die jungen Männern in ihren Gemeinden erfasst und auf Tauglichkeit überprüft. Diese Musterlisten, Rekrutierungslisten und Stammrollen dienten der Erfassung der einzelnen Personen. Auch wenn Männer wie der vermeintliche Ernst Friedrich Mehnert nach dem Abitur als Fahnenjunker und damit freiwillig in die Armee eintraten wurden sie in unterschiedlichen Listen geführt; (siehe hierzu am Seitenende Gesetzliches zu den Stammrollen). Während des Krieges gab es dann Stellungslisten, die über Gefechte und Einsätze Protokoll führten. Bei Verwundungen sowie im Vermissten- bzw. Todesfall gab es die Verlustlisten, die zeitnah geführt werden mussten. Diese Listen beinhalteten die Geburtsorte der Soldaten und lagen vollständig bei den Landratsämtern aus. Beförderungen und Auszeichnungen wurden schriftlich festgehalten ebenso wie Qualifikationen und Ränge. Lazarette und Friedhöfe führten wiederum nochmals eigene Listen.

Die Bürokratie war auch während der Weltkriege weitestgehend sorgfältig durchgeführt und es gab für einzelne Soldaten gleich an mehreren Orten und in mehreren Registern Aufzeichnungen, da bei einer Versetzung der Eintrag in der aktuellen Stammrolle geschlossen bzw. bei der aufnehmenden Formation ein neuer eröffnet wurde. Jede Kompanie, Eskadron, Batterie, Kolonne, Abteilung, Truppe usw. zur Führung der Kriegsstammrolle verpflichtet war (Quelle: Die Kriegsstammrolle und ihre Führung, von Hauptmann Schmidt).

Auch im Militärumfeld war die ordnungsgemäße Führung von Büchern und Listen penibel geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen hängen wir zum Nachvollziehen unten an.

 

Details zur militärischen Laufbahn, Auszug aus der Kladde

Grund genug, die Archive nach Nachweisen seiner militärischen Spuren zu durchsuchen. Denn dass wie in diesem Zusammenhang verlautbart wurde, nach seiner Flucht aus dem Deutschen Reich sämtliche Spuren getilgt worden seien, ist (das werden wir sehen) völlig unglaubwürdig. Nicht nur, dass hierzu ein Grund fehlt (auch das wird möglicherweise Bestandteil der inhaltlichen Überprüfungen sein), es sind einfach zu viele verschiedene Behörden an zu vielen verschiedenen Orten involviert, als dass selbst der gründlichste „Auslöscher“ sämtliche Quellen erwischt hätte. Zudem wurden viele Listen laufend ergänzt und neu veröffentlicht wie beispielsweise Verlustlisten, anhand derer sich alle Deutschen überall über das Schicksal der Kriegsteilnehmer informieren konnten. Für die Geburtsregister konnten wir zudem nachweisen, dass es hier keine nachträglichen Manipulationen und Löschungen gegeben hatte. Also greift das Argument der nachträgliche Auslöschung Mehnerts aus den Akten nicht.

Die Begründung, warum Mehnert in Militärunterlagen nicht zu finden ist, wird im Buch „Das letzte Kommando“ geliefert. Zitat: „In Stammrollen tauchte Mehnert nicht auf, weil er ständig versetzt wurde und an keinem der Standorte, denen er zugeteilt wurde, fest zur jeweiligen Einheit gehörte.“  kann nicht aufrechterhalten werden, denn im Video „100 Jahre Hinterkaifeck“, berichtet Herr Noack darüber, dass Mehnert der Kommandant eines Munitionsdepots gewesen ist und damit hat er ja immerhin vorübergehend einer festen Einheit angehört. Zudem waren die Vorschriften eindeutig: jede einzelne Person musste bei jedem Wechsel der Zuständigkeit dokumentiert werden.

Aber im Einzelnen: welche Listen stehen der Öffentlichkeit für die Recherche zur Verfügung und wo hätte Mehnert mit den Angaben aus seinen Lebenserinnerungen überall registriert sein müssen?

Diese Erfassung muss spätestens 1915 mit seinem Eintritt ins Militär in seiner damaligen Heimat begonnen haben. Ab dann wurden Einsatzort, Ausbildung, Abzeichen, Gefechte, Verletzungen etc. von Soldaten fein säuberlich dokumentiert.
Welche Listen gab es denn? Wo werden die archiviert? Kann Ernst Friedrich Mehnert dort verifiziert werden?

Archivanlaufstellen für die vorliegende Fragestellung

  1. Bundesarchiv Freiburg
    die erhalten gebliebenen Unterlagen der preußisch-deutschen Armee, der Kaiserlichen Marine, der Schutztruppen und der Freikorps, der Reichswehr sowie der Wehrmacht (Das Archiv der preußischen Armee in Potsdam ist im Februar 1945 verbrannt.)
  2. Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Abteilung IV Kriegsarchiv)
    Truppenakten Erster Weltkrieg, Folgeeinrichtungen der Bayerischen Armee >> die bayerischen Kriegsstammrollen des 1. Weltkrieg sind digitalisiert auf Ancestry einsehbar
  3. Bundesarchiv Koblenz
    Sammlung der Akten des Bundes mit eigenem Suchportal und vielen Digitalisaten (invenio)

 

Die (militärische) Schullaufbahn

Orte/Schulen

Ranglisten 1914, „Kadettenhäuser“

Über die Kindheit von Ernst Friedrich Mehnert wurde zunächst berichtet, daß er verwaister Sohn eines Handwerkers war, eine Kadettenanstalt besuchte und das Abitur besaß. Der Informant selbst schrieb 2009 „Früh verwaist, im Waisenhaus streng erzogen dann an die Kadettenanstalt weitergereicht“. Da hierzu keine weiteren Einzelheiten vorliegen, ergeben sich drei mögliche Konstellationen zum Schulbesuch.

  1. Einschulung in Ottwitz, bzw. in der für Ottwitz zuständigen Schule, wenn mindestens ein Elternteil zur Einschulung noch am Leben war
  2. Wenn Mehnert bereits zur Einschulung Vollwaise war und im Waisenhaus untergebracht war, Einschulung im Ort des Waisenhauses, (Ort: unbekannt)
  3. Eine weitere Option wäre auch, daß die Familie Mehnert bereits vor der Einschulung aus Ottwitz weggezogen ist (Ort dann unbekannt)

 

Artillerieschule Berlin, 1915

Im Buch „Das letzte Kommando: Hinterkaifeck und die Reichswehr“ von Johnny F. H. Noack befindet sich ein schriftlicher Auszug, dem man entnehmen kann, daß Ernst Friedrich Mehnert im Januar 1915 an die Artillerieschule nach Berlin kommandiert wurde. Dort soll er zum Artillerieoffizier und Sprengmeister geschult worden sein!

Bis 1907 gab es in Berlin die Vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule, die im gleichen Jahr mit der Militärtechnischen Akademie vereinigt und unter deren Namen fortgeführt wurde.

Zuständigkeiten und Datenquellen

Klassenlisten und Jahrbücher in den jeweils zuständigen Archiven

Ergebnisse

Die Aufnahme eines verwaisten Handwerkersohn aus dem Waisenhaus ist untypisch, denn: „Der Erziehungsbeitrag betrug um die Jahrhundertwende 900 Mark per annum (das entsprach etwa dem Gehalt eines Leutnants), dieser Betrag konnte je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern auf bis zu 10 Prozent gesenkt werden; Ausländer zahlten 2000 Mark.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kadettenanstalt

Da die von Ernst Friedrich Mehnert besuchte Kadettenanstalt nicht bekannt ist, wurde vorerst darauf verzichtet in den um 1910 aktiven Kadettenhäusern nach alten Klassenlisten oder Jahrbüchern zu forschen.

Es gibt hier kein Ergebnis.

 

Kriegsstammrollen

Die Form von Kriegsstammrollen und ihr Inhalt

Muster Kriegsstammrolle auf der Webseite des Bayerischen Hauptstaatsarchiv

Die Kriegsstammrollen sind nicht einer bestimmten Person zugeordnet. Die Stammrollen wurden bei Kriegsbeginn für jede Kompanie, Eskadron, Batterie, Kolonne, Abteilung, Truppe usw. angefertigt und diese wiederum waren zur Führung der Kriegsstammrolle verpflichtet. In ihnen wurden alle Versetzungen, Verwundete und Gefallene, etc. dokumentiert. Das bedeutet: Mit jeder Versetzung von Ernst Friedrich Mehnert wurde ein neuer Eintrag von ihm angefertigt und es sollten demzufolge eben auch mehr Stammrollen von ihm existieren.

 

Ein Muster der Stammrollen ist auf Seite 10 und Seite 11 des Buches „Die Kriegsstammrolle und ihre Führung“ von Hauptmann Schmidt abgebildet.

Die Kriegsstammrollen der einzelnen Einheiten waren nichts anderes als gebundene Bücher mit Blanko-Vordruck nach dem Muster der Stammrollen, welches von der Heerordnung vorgegeben wurde. Die Struktur war eine ganzseitige Bedruckung (rechte und linke Seite), wobei links die persönlichen Angaben des Soldaten standen (vgl. Seite 10 der o. g. Quelle) und rechts die personell- dienstlichen Eintragungen vorgenommen (vgl. Seite 11) wurden; pro Seite war ein Index für drei Soldaten vorgedruckt. Die Seiten sind fortlaufend ohne Leerblätter, so daß im Fall eines nachträglichen Entfernens einzelner Soldaten gleichzeitig auch die beiden Namen auf der Seite mit entfernt, und auch die Eintragungen davor und danach zerstört werden würden.

 

Verfügbare Quellen

Kriegsstammrollen sind in verschiedenen Archiven verfügbar, allerdings lückenhaft. Die Nazis haben im Zuge ihrer Aktenvernichtung auch viele Dokumente aus dem Ersten Weltkrieg und der Zeit zwischen den Kriegen zerstört. Online sind einige Bestände an Kriegsstammrollen erfasst und durchsuchbar, allen voran die der Bayerischen Staatsarchive.

Durchsucht wurden von uns folgende Quellen, die digital zur Verfügung stehen:

Ergebnisse

In keiner der online einsehbaren Kriegsstammrollen wurde ein Ernst Friedrich Mehnert gefunden

 

Die Ranglisten

Zu überprüfender Zeitraum

Ernst Friedrich Mehnert gibt in seinen Erinnerungen bis zum Kriegsausbruch am 1. August 1914 keinen Wechsel zu einer anderen Einheit an. Wörtlich schreibt er: „Nach der Reifeprüfung trat ich als Fahnenjunker in das 3. Schlesische Dragonerregiment No. 15 ein. Ich diente in der 4. Eskadron in Hagenau/Elsaß. 1912 wurde ich zum Leutnant ernannt Am 1.8.1914 begann der 1 Weltkrieg. Ich erlebte den Vormarsch auf Lille.“

Bei der vorliegenden Aufgabe kam uns zugute, daß Ernst Friedrich Mehnert bereits 1912 und somit vor dem Krieg zum Leutnant ernannt wurde, was eine zwingende Aufnahme in die Rangbücher zur Folge hatte.

Datenquellen

Auf Ancestry kann der gesamte Bestand der Rangbücher eingesehen werden.

1914 erschien die „Deutsche Rangliste 1914 umfassend das gesamte aktive Offizierkorps (einschließlich der Sanitäts- und Veterinär-, Zeug-, Feuerwerks- und Festungsbau-Offiziere, sowie der wiederverwendeten Offiziere u. Sanit.-Offiziere z. D.) der deutschen Armee und Marine und seinem Nachwuchs mit den Dienstalterslisten der Generale bzw. Admirale und Stabsoffiziere. Die nach dem Stand vom 2. Januar 1914 gedruckt wurde.

Buchdeckel DR 1914
Buchtitel und Angabe des Stichtags

Dieses Buch führt auch die Leutnants auf, d. h. aufgrund der Beförderung von Ernst Friedrich Mehnert zum Leutnant im Jahre 1912 muss er in diesem Buch namentlich gelistet sein.Quelle: Das Buch kann auf ancestry eingesehen werden oder hier.

Auf Grundlage der Angabe, dass er nach der Reifeprüfung in das 3. Schlesisches Dragoner-Regiment Nr. 15 eintrat, und kein Wechsel der Einheit, bis Kriegsausbruch bekannt ist, bzw. er keinen in seiner Aufzeichnung hier genannt hat, wurden also folgende Quellen überprüft:

  • Deutsche Rangliste des aktiven Offizierkorps der deutschen Armee und Marine, 1908-1909, 1911-1914, Ausgabe 1914 (Bild des 3. Schlesischen Dragonerregiments Nr. 15 siehe unten)
  • Rangliste des aktiven Dienststandes der königlich Preußischen Armee u· d· XIII· Armeekorps, Ausgabe 1913 (nach dem Stand vom 6. Oktober 1913)

Ergebnisse

Das 3. Schlesische Dragonerregiment Nr. 15 hatte Stand 2. Januar 1914 die Garnison in Hagenau aber keinen Leutnant Mehnert.

Rangliste für das 3. Schlesische Dragonerregiment Nr. 15, Seite 247

 

In den Ranglisten ist kein Leutnant Ernst Friedrich Mehnert verzeichnet. Auch nach der Beförderung zum Oberleutnant findet sich kein Eintrag für eine Person dieses Namens.

Die Verlustlisten

Mit der Mobilmachung im August 1914 wurde beim preußischen Kriegsministerium in Berlin ein Zentral-Nachweis-Bureau zur Vervollständigung der Verlustlisten eingerichtet. (Quelle)

Die Deutschen Verlustlisten des Ersten Weltkrieges sind personenbezogene amtliche Mitteilungen der preußischen Regierung über die Verluste im Ersten Weltkrieg aus den Jahren 1914 bis 1919 für die gesamten Streitkräfte des Deutschen Kaiserreichs. Sie erschienen als Anhang zum Armee-Verordnungsblatt und wurden außerdem im Deutschen Reichsanzeiger sowie im Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Es wurden Daten über Tote, Vermisste, Verwundete, in Gefangenschaft geratene und aus ihr Entlassene sowie eine große Zahl nachträglicher Berichtigungen (der Verlustart, des Namens, der Einheit usw.) veröffentlicht.

Die in den Verlustlisten aufzufindenden Standardinformationen zur einzelnen Person umfassten – neben der Verlustart – im Regelfall:

  • Truppenteil
  • Name
  • Vorname
  • Dienstgrad
  • Geburtsort (bzw. Wohnort)
  • Verlustart

Quelle: Genwiki

Historie zu den gemachten Erlassen des Kriegsministeriums und die in den Armee-Verordnungsblättern veröffentlichten Einzelheiten und Neuerungen die Verlustlisten betreffend.

Zu überprüfende Zeiträume und Bestände

Online sind sowohl die allgemeinen Verlustlisten des Ersten Weltkrieges zu finden sowie die Verlustliste des angegebenen Regiments. Die Verwundung soll passiert sein in „der Schlacht an der Somme“, ohne genaues Datum. Prüft man die Einsätze des 3. Schlesischen Dragonerregiment Nr. 15, so werden für die Gegend an der Somme 2 Phasen angegeben:

  • 23.9. – 6.10.1914 Schlacht an der Somme
  • 27.8. – 31.8.1918 Abwehrschlacht zwischen Scarpe und Somme

Weil wir aus den verfügbaren Informationen keine sinnvolle Reihenfolge in die Ereignisse „Fronteinsatz“, „Artillerieschule“, „Verwundung“, „Lazarettaufenthalt“, „Beschäftigung im Munitionsdepot“ reinbringen können, schon gar nicht unter Berücksichtigung der Zeiten, wann die Einheit an der Somme war, haben wir kurzerhand die vollständigen Listen geprüft. Es gab keine zeitliche Einschränkung.

Verfügbare Quellen

Ergebnisse

Die Verlustlisten enthalten sowohl Todesfälle als auch Verwundungen und Vermisste inklusive den oben definierten Zeiträumen.

Ein Ernst Friedrich Mehnert, der bedingt durch die schwere Verwundung mit Lazarettaufenthalt als Verwundeter in die Verlustlisten hätte aufgenommen werden müssen, kann dort nicht gefunden werden.

In der Gesamt-Verlustliste des Deutschen Heeres wurde kein Ernst Friedrich Mehnert gefunden, obwohl seine schwere Verwundung das erforderlich gemacht hätte.

Auch in der Verlustliste seines angegebenen Regiments wurde kein Ernst Friedrich Mehnert gefunden.

 

Die leitende Tätigkeit im Munitionsdepot

Frank Helmut Noack gab im Video „100 Jahre Hinterkaifeck“ an, daß er Ernst Friedrich Mehnert über das Munitionslager in Merzweiler verifizieren konnte.

Bevor die Leitende Tätigkeit bewiesen werden kann muss zunächst das Munitionsdepot gefunden und die noch vorhandenen Akten eingesehen werden. Unsere diesbezügliche Suche ist auf der folgenden Unterseite dokumentiert: Recherche zum „Existenznachweis des Munitionsdepot in Mertzwiller“

Ohne Munitionsdepot keine Leitende Tätigkeit.

Sonstige

Recherche beim Militärarchiv Freiburg

Das Militärarchiv Freiburg teilte uns am 04.12.2023 mit, dass dort keine Unterlagen zu einem Ernst Friedrich Mehnert vorhanden sind. Die Archivarin weist auf Lücken in den Beständen hin.

Antwortschreiben Bundesarchiv (Abteilung Militärarchiv Freiburg)

Gesetzliche/behördliche Grundlagen

Die Grundlagen, wie, wann, wo und von wem welche Dokumentationen vorgenommen werden, sind mitunter in ausufernden, sehr detaillierten Gesetzen und Vorschriften niedergeschrieben. Um die Lesbarkeit des Artikels nicht zu stören, dennoch aber dem Leser die Möglichkeit zu bieten, unsere Ergebnisse nachzuvollziehen, wurden die jeweiligen Bestimmungen in diesem Abschnitt gesammelt.

Zur Schulpflicht und zum Betrieb an der Kadettenanstalt

Gesichert ist, daß Ernst Friedrich Mehnert um 1897/98 eingeschult wurde. Preußen hatte bereits 1717 für alle Kinder von 5-12 Jahren eine Schulpflicht eingeführt.

Wie eingangs bereits erwähnt soll dem Waisen dann der Besuch einer weiterführende Schule ermöglicht worden sein, und dieser soll auf einer Kadettenanstalt stattgefunden haben.

Aufnahmeberechtigt an einer Kadettenanstalt waren neben den Offizierssöhnen die legitimen Söhne von Staatsbürgern aller Klassen , die aber nur aufgenommen wurden, wenn Vakanzen vorhanden waren und bei gehöriger Befähigung nicht unter 10 Jahre und nicht über 16 Jahre alt sein durften.

Quelle: Geschichte des Königlich Preussischen Kadetten-Corps nach seiner Entstehung, seinem Entwickelungsgange und seinen Resultaten von Adolf Friedrich Johannes von Crousaz (1857)

 

Zu den Stammrollen

Die Grundlagen der ordnungsgemäßen Erfassung von „alle(n) das Ersatzwesen betreffenden Listen“ ist im vorliegenden Fall geregelt in der Deutschen Wehrordnung.

Diese ist u.a. hier in ihrer Grundform von 1888 einzusehen (pdf-Link).

Alleine die „Grundlisten“ umfassen drei Arten von Listen:

  • Rekrutierungsstammrollen
  • alphabetische Liste
  • Restrantenliste

 

Der entsprechende Abschnitt ist folgender:

    • 44 Listenführung im Allgemeinen
    1. Alle das Ersatzwesen betreffenden Listen müssen gewissenhaft und sorgfältig geführt und deutlich geschrieben werden.

Irrungen sind nicht durch Radiren, sondern mittels Durchstreichens zu verbessern. Der Grund der Abänderung ist durch eine bezügliche Bemerkung zu erläutern.

    1. Die Listen bestehen in den Grundlisten (§ 3,2) und den Vorstellungslisten (§ 50).
    2. Die Grundlisten bestehen in den Rekrutirungsstammrollen, den alphabetischen Listen und den Restantenlisten.

Die Rekrutirungsstammrollen dienen zur Aufnahme der Namen aller Militärpflichtigen derselben Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes.

 

Die alphabetischen Listen dienen zur Aufnahme der Namen aller Militärpflichtigen desselben Aushebungsbezirks.

    • 45 Rekrutirungsstammrollen im Allgemeinen
    1. Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben unter Kontrole der Ersatzbehörden Rekrutirungsstammrollen über alle Militärpflichtigen (§ 46, 3) zu führen oder unter ihrer Verantwortung führen zu lassen.
    2. M G. § 31.
    3. Die Rekrutirungsstammrollen werden auf Grund der Zivilstandsregister, der nach § 25 zu erstattenden Anmeldungen und amtlicher Ermittlungen geführt.
    4. M G. § 32.
    5. Die Rekrutirungsstammrollen sind unter sicherem Verschluß aufzubewahren und bei eintretender Gefahr schleunigst in Sicherheit zu bringen.
    6. Die Regelung und Kontrole der Führung der Rekrutirungsstammrollen innerhalb des Aushebungsbezirks ist Sache des Zivilvorsizenden der Ersazkommiſſion. Derselbe darf die Rekrutirungssammrollen seines Aushebungsbezirks jeder Zeit zur Berichtigung und Kontrole einfordern.

    1. Streichungen aus den Grundlisten müssen derart stattfinden, daß sowohl die Namen als auch alle Bemerkungen leserlich bleiben.

 

Geregelt wurde auch die Erfassung von Freiwilligen, sie vor Beginn ihrer Militärpflicht den Armeedienst wählten, so wie es für Ernst Friedrich Mehnert überliefert ist:

______________________________________________________________________

      • 24 Freiwilliger Eintritt vor Beginn der Militärpflicht
      1. Um im Allgemeinen wissenschaftliche und gewerbliche Ausbildung so wenig wie möglich durch die Dienstpflicht zu stören, ist es jedem jungen Mann überlassen, schon nach vollendetem 17. Lebensjahre (d. i. nach Beginn der Wehrpflicht), wenn er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat, freiwillig zum aktiven Dienst im Heere oder in der Marine einzutreten.
      2. G, § 10.
      3. Wehrpflichtige der seemännischen Bevölkerung dürfen nur in die Marine freiwillig eintreten.
      4. Wehrpflichtige, welche freiwillig in das Heer oder die Marine eintreten, sind der Aushebung nicht mehr unterworfen. G. v. 6. 5. 80. Art. II. $ 10.
      5. Die näheren Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt in das Heer oder in die Marine sind in den Abschnitten XIII und XIV, sowie in der Marineordnung enthalten.

______________________________________________________________________

Gleichzeitig schrieb aber Teil V über die Listenführung in §46,4 über die Führung der Rekrutierungsstammrollen vor, dass die „Freiwilligen“ der Kontrolle wegen einzutragen waren:

______________________________________________________________________

      • 46 Wehrordnung von 1888
      1. Wehrpflichtige, welche vor Beginn des ,militärpflichtigen Alters freiwillig eingetreten sind (§24) werden zwar in die Rekrutirungsstammrollen – – der Kontrole wegen – – aufgenommen, jedoch nach der Eintragung mit bezüglichem Vermerk wieder gestrichen.

 

Zu den Verlustlisten

Die Behörden (Stäbe), Infanterie- usw. Bataillone Feldartillerie- usw. Abteilungen, Kavallerieregimenter Train- und sonstige Formationen sowie alle kleineren selbständigen oder selbständig verwendeten Truppenkörper reichen über die vor dem Feinde Gefallenen oder Verwundeten über die außerhalb der Lazarettbehandlung Gestorbenen sowie über die Vermissten (oder Gefangenen) und die an Ortsbehörden oder Heilstätten des Feindes zur ärztlichen Behandlung Abgegebenen sofort nach jedem Gefecht und nach dem Eintritte des Verlustes unmittelbar nach einem bestimmten Formular an das Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsmininisteriums Berlin NW 7, Dorotheenstr. 48 (Erlaß des K.M. vom 21.9.1914, A.V.Bl. S. 345 und A.V Bl. 17, S. 552) namentliche Verlustlisten als gewöhnliche Briefe, nicht als Wertbriefe (A.V.BI. 1914, S. 345) ein. Unvollständige und irrtümliche Angaben, besonders über Vermisste, werden durch nachträgliche Meldungen ergänzt.

Auf Grund dieser Listen gibt das Zentral-Nachweise-Bureau amtliche gedruckte Verlustlisten heraus, die als Anlagen des Reichsanzeigers bekanntgegeben werden und die Verluste der gesamten deutschen Armee und der deutschen Flotte, auch alle Vermissten, enthalten. Vom 1.10.1917 ab erscheinen sie nicht mehr als Anlage des Reichsanzeigers, werden auch nicht mehr mit dem A.V.BI. ins Feld oder besetzte Gebiet gesandt (A.V.Bl. 17, S. 474), sie können aber von der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32 bezogen werden. Die ,,Deutschen Verlustlisten“ können auch im Post-(Einzel-) Abonnement, monatlich 1,75 Mk., bei sämtlichen Postanstalten des Reichs bezogen werden.

Quelle: „Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)“, Hauptmann Schmid

Der Mythos eines ungeklärten Sechsfachmordes