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Zwischen Viktoria Gabriel und ihrem Vater Andreas Gruber gab es ein inzestuelles Verhältnis. Mindestens seit Viktorias 16. Geburtstag wurde sie von ihrem Vater missbraucht. Dieser Missbrauch ist aktenkundig, weil gegen die beiden 2 Prozesse geführt wurden. Der erste im Jahr 1915 endete mit einer Verurteilung. Die Strafe betrug 1 Jahr Zuchthaus für Andreas Gruber und 1 Monat Gefängnis für Viktoria Gabriel.
5 Jahre später kam es erneut zu einer Anklage. Anlass hierbei waren Vorwürfe gewesen, die sich aus einem Streit um die Vaterschaft und damit verbundene Pflichten ergaben. In diesem Fall gingen Vorwürfe und Zurücknahme der Vorwürfe so oft hin und her, dass letztlich ein Freispruch erfolgte.
Wer mehr zu dem Inzestverhältnis erfahren möchte, kann hier im Wiki weiterlesen.